Anleitungen
Eine ehrliche Pflicht-Checkliste für deutsche HR-Teams. Keine Lawyer-Sprache, kein 'könnte unter Umständen', sondern: das musst du tun, das nicht.

Auf einen Blick
Default 6 Monate ab Absage. Pro Talent kannst du verlängern mit Einwilligung. Anonymisierung am Ende der Frist ist automatisch.
Klartext: 'Deine Daten werden für die Bewerbung gespeichert, nach 6 Monaten anonymisiert. KI-Vorsortierung wird genutzt; ein Mensch entscheidet immer.' Keine 14 Seiten, ein Absatz reicht.
Schaue auf dein Bewerbungsformular. Brauchst du wirklich Geburtsdatum? Foto? Familienstand? Wenn nein, raus. Bei jedem Feld, das du fragst, musst du erklären können, warum.
Wenn jemand fragt 'welche Daten habt ihr von mir?', muss das in 30 Tagen beantwortet sein. Ein-Klick-Export auf der Talent-Detailseite reicht.
Bei KI BMS standardmäßig an. Wer hat wann was geändert - ist die einzige Antwort auf 'wer hat das entschieden?', die unter dem AGG zählt.
Eine konkrete, sachliche Absage ist juristisch sicherer als eine schwammige. Vorlage: 'Wir suchen für diese Stelle 3+ Jahre Backend-Erfahrung mit Python; dein Schwerpunkt liegt auf Frontend.' Konkret > nett.
Vier Kerne. Eins - rechtmäßige Grundlage für die Datenverarbeitung (in der Regel: Einwilligung oder Vertragsanbahnung). Zwei - Zweckbindung: Bewerbungs-Daten nur für Bewerbungs-Zwecke. Drei - Datenminimierung: nicht mehr fragen als nötig. Vier - Aufbewahrungs-Begrenzung: Daten nicht länger speichern als nötig.
Plus zwei prozedurale Pflichten: Information vor der Datenerhebung und Auskunft auf Anfrage. Der Rest sind Spezialfälle (besondere Kategorien wie Gesundheit, Drittland-Transfer, etc.). Eine praxisnahe Einordnung liefert unser Artikel DSGVO im Recruiting - was du wirklich tun musst.
Konkret in Artikeln: die Rechtsgrundlage für das normale Verfahren ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertraglich), flankiert von § 26 Abs. 1 BDSG als Beschäftigten-Sondernorm. Wichtig 2026: Der EuGH (C-34/21) hat § 26 BDSG teilweise für unionsrechtswidrig erklärt, deshalb stützt man sich sicherheitshalber direkt auf Art. 6 Abs. 1 lit. b + Art. 88 DSGVO. Besondere Daten (Lichtbild, Gesundheit) fallen unter Art. 9, Information unter Art. 13/14, Auskunft unter Art. 15 (Frist: 1 Monat), Löschung unter Art. 17, das Auto-Entscheidungs-Verbot unter Art. 22, der AVV unter Art. 28, das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten unter Art. 30, die TOMs unter Art. 32.
Die meistgestellte Frage hat eine saubere Antwort. Ein:e abgelehnte:r Bewerber:in kann nach § 15 Abs. 4 AGG binnen 2 Monaten eine Entschädigung wegen Diskriminierung geltend machen. Kommt es zur Klage, brauchst du die Bewerbungsunterlagen als Beweis - die Berechtigtes-Interesse-Grundlage, um sie über die 2 Monate hinaus zu behalten. Rechnet man Prozessdauer und Postlauf dazu, landen Behörden und Datenschützer bei 6 Monaten ab Absage als sicherem Standard. In Österreich sind es wegen § 29 GlBG eher 7 Monate.
Das bedeutet auch: früher löschen ist kein Sicherheitsplus, sondern ein Beweis-Risiko. Und länger behalten ohne Grund ist der Verstoß, den Aufsichtsbehörden am häufigsten abmahnen. Die 6-Monats-Frist mit automatischer Anonymisierung am Ende ist deshalb der ruhigste Weg - genau das macht KI BMS pro Talent automatisch.
Mythos 1 - 'Wir brauchen für jede Bewerbung eine Einwilligungs-Checkbox.' Falsch. Das normale Bewerbungsverfahren läuft über Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; eine Einwilligung ist überflüssig und sogar problematisch, weil sie jederzeit widerrufbar wäre. Eine ausdrückliche Einwilligung brauchst du nur für den Talent-Pool (Speicherung über das Verfahren hinaus) - und die muss freiwillig, befristet (Behörden empfehlen 1-2 Jahre) und jederzeit widerrufbar sein.
Mythos 2 - 'Foto und Geburtsdatum gehören ins Bewerbungsformular.' Nein. Datenminimierung (Art. 5) heißt: frag nur, was stellenrelevant ist. Lichtbild, Geburtsdatum, Familienstand, Konfession sind es fast nie - und ein verlangtes Foto ist obendrein ein AGG-Diskriminierungs-Risiko. Wenn ein Foto im Lebenslauf mitkommt, nutze es nur im Verfahren und nimm es nicht in Präsentationen oder Datenbanken auf.
Mythos 3 - 'Drittland-Transfer betrifft uns nicht.' Doch, sobald dein ATS, dein Sourcing-Tool oder dein Mail-Provider Daten in die USA spiegelt. Dann brauchst du eine Transfer-Grundlage (Angemessenheitsbeschluss EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln nach Art. 44 ff.). Der einfachste Weg, das Thema komplett zu vermeiden: ein in der EU gehostetes Tool. KI BMS hostet in Deutschland und legt den AVV nach Art. 28 auf Anfrage in einem Werktag bei.
Sechs Schritte. Jeder dauert <5 Minuten in einem modernen ATS. In KI BMS sind die meisten Defaults schon richtig - du musst nur einmal hinsehen.
Häufige Fragen
Kostenloser Tarif, keine Kreditkarte nötig. Hosting in Deutschland. Export und Löschung sind self-service.
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